Aus meiner Überzeugung ein klares JA! Nur mit einer Kennzeichnungspflicht für Werke, die mithilfe einer KI geschaffen wurden, erhalten wir eine Transparenz, die es möglich machen kann, Kunst und Kitsch zukünftig unterscheiden zu können.
Wie erwartet überschwemmen momentan KI-Bilder unsere digitale Bilderwelt. Dieser Überfluss führt leicht zu einer allgemein ablehnenden Haltung, weil es noch keine Möglichkeit gibt, mit allgemeingültigen Suchschlüsseln nach unterschiedlich gestalteten KI-Bildern zu suchen.Das bedeutet, es gibt momentan einen unvorstellbar großen Raum, in dem sich alle Arten KI-generierter Bilder tummeln, ungeachtet ihrer Entstehungsgeschichte und ihrer Intention. Um jedoch KI-Kunst mit einem Qualitäts-Stempel versehen zu können, müssen wir eine einheitliche Kennzeichnungspflicht einführen.
Auf der Website des Digitalzentrums Berlin findet man einen Leitfaden zur allgemeinen Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten: https://digitalzentrum-berlin.de/leitfaden-ki-generierte-inhalte-kennzeichnen.
Hier werden folgende Vorschläge zur allgemeinen Kennzeichnung gemacht:
- Dezidierte Kennzeichnung auf Plattformen, z.B. mit speziellen Hashtags wie “#KIgeneriert” oder “#GenerativeKunst”.
- Textliche Hinweise, beispielsweise im Bildtitel oder in der Bildunterschrift.
- Wasserzeichen: Ein unaufdringliches Wasserzeichen auf dem Bild selbst.
- Metadaten integrieren die Informationen über die Generierungsmethode in die Metadaten des Bildes. Diese können von Anwendungen und Plattformen genutzt werden, um automatisch auf die KI-Generierung hinzuweisen.
- Beschreibung in Begleittexten.
Meiner Meinung nach reicht diese allgemeine Kennzeichnung jedoch nicht aus. Denn jeder Künstler nutzt die KIs ja in ganz unterschiedlicher Art und Weise, beispielsweise nur reine Promptanweisungen bis hin zur Nutzung und Umgestaltung eigener hochgeladener Werke.
Ich könnte mir folgende Einteilungskriterien vorstellen, die je nach Verwendung zusammengefasst werden:
- Konkrete Vision (Concrete vision) – CV
- Intentionales Zufallsbild (Intentional random image) – IRI
- Nutzung eines KI-Bildbearbeitungswerkzeugs (AI image editing programme) – AIEP
- Eigenes Bild als Vorlage (Own image template) – OIT
- Text-Prompting – TP
- Weitere Bearbeitung in Grafikprogrammen (Additional editing in graphics programmes) – EGP.
Wenn es uns gelänge, eine Kennzeichnung zu entwickeln, die weltweite Akzeptanz erhält, könnte KI-Kunst eine überprüfbare und anerkannte Kunstrichtung sein. Das nutzt nicht nur uns Künstlern, um uns einordnen zu können in verschiedene Kunstströmungen innerhalb der KI-Kunst. Diese Kennzeichnung würde allgemein dazu beitragen, nach Kunst bestimmter Art suchen zu können.
Eva Leopoldi
Dieses Bild aus der Serie „Technosphäre“ wäre demnach folgendermaßen zu kennzeichnen:
CV/OIT/TP/EGP
Ich habe ein eigenes Foto genutzt, um mein Statement zum Thema Technosphäre in der Stadt darzustellen. Mithilfe eines Prompts bei Midjourney habe ich die Rollerfahrer eingearbeitet. Die endgültige Bearbeitung erfolgte mittels Affinity Photo.